Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist zweckgebunden. Er kann für anerkannte Leistungen eingesetzt werden, unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Warum Abrechnung kompliziert wirkt
Der Betrag wird nicht einfach frei ausgezahlt. In der Praxis braucht es Nachweise, Rechnungen und oft klare Angaben zur Pflegekasse. Je nach Situation zahlt die pflegebedürftige Person zunächst selbst und reicht Unterlagen ein, oder ein Anbieter rechnet mit Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse ab.
Was Anbieter sauber halten sollten
- Welche Leistungen wurden erbracht?
- In welchem Monat wurden sie erbracht?
- Welcher Klient und welche Pflegekasse sind betroffen?
- Gibt es eine Abtretungserklärung?
- Wer ist Rechnungsempfänger?
- Wurde der Leistungsnachweis unterschrieben?
Warum ein Monatsabschluss hilft
Ein Monatsabschluss bündelt genau diese Fragen. Helfli baut den Ablauf deshalb rund um Leistungen, Nachweise, Rechnungen und Status auf.